Die Verhandlung vor dem Kriminalgericht, in der sich ein ehemaliger Pfarrer wegen des Vorwurfs das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB verantworten sollte, endete schnell – nach nur 6 Minuten. Der Angeklagte ist trotz gültiger Ladung nicht erschienen.
Die deutsche Staatsanwaltschaft zeigte bereits vor der Übernahme des Verfahrens Interesse. Der Vorsitzende Landrichter erachtete dies als mögliche Option und unterbrach das Verfahren vorerst. Nun liegt es an der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft, zu klären, ob die Übernahme durch Deutschland möglich ist. Anderenfalls könnte das Verfahren in Liechtenstein fortgesetzt werden.
Es gilt die Unschuldsvermutung.