In einer gut besuchten Veranstaltung in der Aula des Gymnasiums Vaduz präsentierte die DpL am heutigen Abend ihre Initiative «Volkswahl der Regierung». Dieser Informationsanlass gab den Bürgern Gelegenheit, das Konzept dieser Verfassungsänderung aus erster Hand zu erfahren und die potenziellen Auswirkungen zu erörtern.
Eingangs betonte Herbert Elkuch dass die Initiative keine Direktwahl der Regierung anstrebe. Diese würde die bestehende Kompetenz des Landesfürsten und des Landtags untergraben. Stattdessen zielt die Initiative darauf ab, das aktuelle Verfahren zu reformieren, bei dem Regierungskandidaten im Vorfeld der Wahlen präsentiert werden, jedoch nicht gewählt werden. Dies sei laut Elkuch problematisch, da eine Landtagswahl nicht gleichbedeutend mit einer Regierungswahl sei.
Was soll sich konkret ändern?
Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass das Volk eine separate Liste von Landtagsabgeordneten und eine andere Liste für die Regierung wählt. Der neugewählte Landtag würde dann geheim über die Regierungsvorschläge abstimmen. Bei Zustimmung würde der Vorschlag dem Landesfürsten vorgelegt, der das endgültige Wort habe – genau wie bisher.
Dr. Thomas Milic vom Liechtenstein Institut erörterte einige potenzielle Auswirkungen dieser Änderung. Dazu gehört eine stärkere Gewaltenteilung, eine höhere Identifikation mit einer vom Volk gewählten Regierung und die Möglichkeit einer Konfrontation zwischen dem Fürsten und dem Volk. Obwohl Letzteres als wenig wahrscheinlich angesehen wird, wäre es bei einem Auftreten gravierend. Die aktuellen Konflikte zwischen Fürst und Landtag könnten jedoch leichter gelöst werden.
Weitere potenzielle Auswirkungen wären eine schärfere institutionelle Gewaltentrennung, eine Präsidentialisierung, die Aufwertung der Landtagswahlen und eine verstärkte Wahrnehmung der Kontrollaufgaben durch die Regierung.
Abschliessend betonte Thomas Rehak einige Vorteile der vorgeschlagenen Änderung. Die Regierung bliebe nach wie vor auf das Vertrauen des Landtags angewiesen. Und die Parteien würden nach wie vor die Kandidaten für die Regierung nominieren – ein parteiunabhängiger Kandidat hätte aus seiner Sicht wenig Chancen, es sei denn, die Parteien würden sehr schlechte Kandidaten aufstellen. Der Fürst behielte sein Recht, Kandidaten abzulehnen, was jedoch eher in Ausnahmefällen geschehen würde.
Rehak wies darauf hin, dass das Volk und die Parteien sich der Rolle des Landtags und des Fürsten bewusst seien und Dispute vermieden werden könnten, es sei denn, eine Ablehnung erscheine als gerechtfertigt. Der Landtag habe bisher das Nominationsrecht nie ausgeübt, da die Parteien immer die Nominierungen vornahmen, was die DpL ändern wolle, um die Transparenz und Erwartungssicherheit für die Wähler zu erhöhen.
«Diesen Nachteil abzuschaffen ist uns auch eine gewisse Unsicherheit wert«, so Rehak über die die Entscheidungen im Hinterzimmer der Parteien.