Bei einer Reform der Motorfahrzeugsteuer für Elektrofahrzeuge sieht der Abgeordnete Sebastian Gassner (FBP) die einmalige Chance, auch ausländische Fahrzeuge zu besteuern. Er befürchtet jedoch, dass die Einführung einer Abgabe für in- und ausländische Fahrzeuge bei gleichzeitiger Abschaffung der MFZ-Steuer für inländische Fahrzeuge nicht mit EU-Recht kompatibel sein. Das lässt zumindest das EuGH-Urteil zur deutschen «Ausländermaut» für PKWs vermuten.
Im Rahmen einer kleinen Anfrage möchte der Abgeordnete von der Regierung wissen, ob es Pläne für eine alternative Abgabe für Fahrzeuge gibt.
Die Antworten von Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Die Regierung plant weder mit der aktuellen Abänderung der Motorfahrzeugsteuer noch mit der Einführung einer kilometerabhängigen Motorfahrzeugsteuer ausländische Fahrzeuge zu besteuern.
Für detaillierte Ausführungen dazu wird auf die Postulatsbeantwortung der Regierung betreffend die Umgestaltung der Motorfahrzeugsteuer in ein Road Pricing verwiesen, welche vom Landtag in seiner Sitzung vom 28. September 2022 zur Kenntnis genommen und in der Folge abgeschrieben wurde. Aus den in dieser Postulatsbeantwortung dargelegten Gründen sieht die Regierung von der Einführung eines Road Pricing ab.
Marok-Wachter betont, dass ein Road Pricing Modell von einer kilometerabhängigen Motorfahrzeugsteuer dahingehend zu unterscheiden ist, dass eine kilometerabhängige Motorfahrzeugsteuer, die im Inland immatrikulierten Fahrzeuge betreffen würde, während ein Road Pricing Modell für alle Nutzer von bestimmten Strassen zu tragen käme.
Die Regierung plane die Einführung einer kilometerabhängigen Motorfahrzeugsteuer zeitgleich mit der Schweiz ungefähr im Jahr 2030.