Die Regierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag, dem 24. Oktober 2023, beschlossen, die Betäubungsmittelverordnung zu ändern. Diese Verordnung regelt die Erlaubniserteilung und Überwachung von Betäubungsmitteln, psychoaktiven Substanzen, Vorläuferstoffen und Hilfschemikalien sowie von Rohstoffen und Produkten mit ähnlicher Wirkung wie Betäubungsmittel. Die Verzeichnisse der kontrollierten Substanzen sind in den Anhängen dieser Verordnung enthalten. Die laufende Aktualisierung dieser Verzeichnisse ist eine Massnahme zur Bekämpfung des Drogenhandels. In der Schweiz ist am 9. Oktober 2023 eine Änderung der schweizerischen Betäubungsmittelverzeichnisverordnung in Kraft getreten.
Diese Änderung wird in Liechtenstein übernommen, um keine Abweichungen zu den kontrollierten Substanzen in der Schweiz zu haben. Die Aktualisierung der Betäubungsmittelverordnung erfolgt daher zeitnah mit der Änderung der schweizerischen BetmVV-EDI. Mit den neu aufgenommenen Substanzen wurden bereits im internationalen Umfeld Handel für den missbräuchlichen Gebrauch als Designerdrogen festgestellt oder es ist damit zu rechnen. Diese Substanzen unterliegen nun einer neuen Kontrolle.