Vor dem Fürstlichen Landgericht wurde heute eine Gerichtsverhandlung in Abwesenheit von zwei rumänischen Staatsbürgern abgehalten. Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, im Juni 2021 Bargeld in Höhe von EUR 8’745 sowie zwei gestohlene Kreditkarten nach Liechtenstein eingeführt zu haben. Das Geld und die Kreditkarten stammten aus einem Diebstahl in Frankreich. Die Anklage lautete auf Geldwäsche und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel.
Die beiden Angeklagten waren zur Verhandlung nicht erschienen. Die Ladungen waren jedoch ordnungsgemäss zugestellt worden, sodass die Verhandlung in ihrer Abwesenheit durchgeführt werden konnte.
Das Landgericht sprach für beide Angeklagte Schuldsprüche aus. Sie wurden zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Obwohl beide Angeklagten erhebliche einschlägige Vorstrafen aufwiesen, jedoch nicht im Inland, entschied der Richter, die Strafe für eine Probezeit von drei Jahren zur Bewährung auszusetzen.
Der Richter begründete diese Entscheidung damit, dass die letzten Straftaten der Angeklagten bereits einige Jahre zurücklagen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.