Gegen den Kostenverteiler der Baulandumlegung Halde sind insgesamt 123 Einsprachen beim Gemeinderat eingegangen. Vor diesem Hintergrund wurden dem Gemeinderat bereits Ende August verschiedene Varianten für das weitere Vorgehen in dieser Sache vorgelegt.
Basierend darauf hat der Gemeinderat festgelegt, dass die relevanten Rechtsfragen mit sogenannten «Leading-Cases», gewissermassen Musterfällen, geklärt werden. Anhand von drei bis sieben Einsprachen sollen die relevanten Rechtsfragen letztinstanzlich geklärt werden. Die Aufarbeitung der übrigen Einsprachen erfolgt im Anschluss daran, wenn die letztinstanzlichen Urteile in den wesentlichen Rechtsfragen vorliegen.
Durch diese Vorgehensweise ist ein effizientes Verfahren im Sinne der Einsprecher und der Gemeinde sichergestellt. Liegen nämlich letztinstanzliche Urteile zu den relevanten Rechtsfragen aus den «Leading-Cases» vor, können diese Urteile bei der weiteren Bearbeitung der übrigen Einsprachen berücksichtigt werden. Dies hat einerseits den Vorteil, dass die Gemeinde bei der Bearbeitung der Einspracheentscheide konkret Bezug nehmen kann auf aktuelle Urteile, andererseits hat der Einsprecher die Möglichkeit, seine Einsprache vor der erstinstanzlichen Behandlung durch den Gemeinderat im Lichte der dannzumaligen neuen Rechtsprechung zu bewerten.