Startseite Inland Neue Abläufe beim Grundbuch – das ändert sich

Neue Abläufe beim Grundbuch – das ändert sich

Mann unterschreibt Vertrag
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Mit dem bevorstehenden Umzug des Amts für Justiz in das Dienstleistungszentrum im Frühjahr 2024 werden sich einige Abläufe und Praktiken ändern. Eine bedeutende Änderung betrifft die Einreichung von Verträgen zur Unterzeichnung und Beglaubigung für die Eintragung ins Grundbuch. Das schreibt das Amt für Justiz.

Bisher war es möglich, Verträge, die von den Vertragsparteien noch unterzeichnet werden mussten, beim Schalter der Abteilung Grundbuch zu hinterlegen. Dies ermöglichte den Parteien, unabhängig voneinander zur Vertragsunterzeichnung beim Amt für Justiz (Abteilung Grundbuch) zu erscheinen und gleichzeitig die Unterschrift beglaubigen zu lassen.

Aufgrund der räumlichen Trennung von Sachbearbeitung und Schalter im neuen Dienstleistungszentrum ist diese Praxis künftig nicht mehr möglich. Zukünftig müssen die Verträge, die noch unterschrieben werden müssen, von den Parteien selbst zum Schalter gebracht werden, um dort die Unterschrift zu beglaubigen.

Es ist zu beachten, dass Verträge, bei denen noch nicht alle Unterschriften und Beglaubigungen erfolgt sind, von den Parteien wieder mitgenommen werden müssen. Ausgenommen davon sind Verträge zur Einräumung, Änderung oder Löschung von Grundpfandrechten.

Eine weitere Änderung betrifft die Gebühren für die Beglaubigung. Diese müssen ab sofort direkt nach der Beglaubigung entrichtet werden. Anweisungen wie beispielsweise «die nächste Person übernimmt alle Beglaubigungskosten» sind aufgrund dieser Umstellung nicht mehr möglich.

Vollständig unterzeichnete, beglaubigte und mit allen erforderlichen Unterlagen versehene Verträge können nach wie vor direkt beim Schalter zur weiteren Bearbeitung eingereicht werden. Die Veränderungen in der Praxis sollen einen reibungslosen Ablauf trotz des bevorstehenden Umzugs und der neuen räumlichen Gegebenheiten gewährleisten.

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