Diese kleine Anfrage richtete der Abgeordnete Sascha Quaderer (FBP) an Bildungsministerin Dominique Hasler. Er berichtete von einer Lehrerin, die das Pensionsalter erreicht hat und nun in Pension gehen muss, obwohl sie noch gerne weiter unterrichten würde.
Die Bildungsministerin antwortete, dass eine Beschäftigung nach erreichen des Pensionsalters in der Regel bis zum Ende des Schuljahres erfolgt. Über das Schuljahresende hinaus ist eine weitere Beschäftigung nur möglich, wenn die Stelle sonst nicht besetzt werden kann.
Die bestehende Regelung soll jungen Lehreren die Möglichkeit zum Unterrichten geben. Dies wird durch die Erfahrungen aus der Praxis als sinnvoll erachtet. Ohne diese flexible Lösung könnten Junglehrpersonen ohne Einsatzmöglichkeit bleiben, während ältere Lehrer parallel eine Pension und einen Lohn vom Staat erhalten.