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Langes Verfahren endet mit kurzer Verhandlung

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Vor dem Fürstlichen Landgericht endet ein langwieriges Verfahren mit einer überraschend kurz gehaltenen Verhandlung. Eine ehemalige Geschäftsführerin, die ein Unternehmen leitete, das in Konkurs ging, stand heute vor Gericht.

Kurz vor der Konkursanmeldung beantragte sie beim Amt für Volkswirtschaft Kurzarbeitsentschädigung. Diese wurde bewilligt und die Auszahlung erfolgte auch, nachdem der Konkursantrag mangels Masse abgewiesen wurde. Daraufhin bracht sie noch ein Schreiben beim Landgericht ein, welches von diesem als Rekurs gewertet wurde, weshalb sich die Löschung der Firma verzögerte.

Die Staatsanwaltschaft unterstellte der Angeklagten, dadurch bewusst das Amt für Volkswirtschaft getäuscht und sich unrechtmässig bereichert zu haben. Sie erhob daraufhin Anklage wegen gewerbsmässigen Betrugs gemäss §148 StGB. Daneben waren auch verschiedene Beträge bei Sozialversicherungen offen, weshalb die Angeklagte sich auch gem. Art 25 Abs 1 lit b BPVG zu verantworten hatte.

Nachdem das Obergericht die Berufung der Angeklagten abgewiesen hatte, entschied es, das Urteil von Amts wegen aufzuheben. Das Obergericht bemängelte, dass die Schädigungsabsicht nicht ausreichend vom Landgericht festgestellt worden sei. Daher fand ein zweiter Verfahrensgang mit einer neuen Schlussverhandlung statt.

In der Zwischenzeit stellte der Verteidiger einen Antrag auf diversionelle Erledigung. In diesem Antrag übernimmt die Angeklagte die Verantwortung für ihre Tat und möchte zur Wiedergutmachung beitragen.

Die Angeklagte hat bereits eine Rückzahlungsvereinbarung mit der AHV abgeschlossen, die sie regelmässig bedient. Somit würde dieser Anklagepunkt wegfallen. Durch die nunmehrige Einlassung und der Tatsache, dass die Angeklagte sich sichtlich bemüht, die Schulden zu bezahlen, steht sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch für das Gericht einer Diversion nichts entgegen.

Als Auflage für die Diversion während der vom Landrichter festgesetzten zweijährigen Probezeit, muss die Angeklagte nach Kräften auch die Schulden beim Land Liechtenstein und beim Sozialfonds zurückzahlen. Wenn Sie dies vor Ablauf der Probezeit nachweist, werd das Verfahren eingestellt.

Sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwältin erklärten den Verzicht auf weitere Rechtsmittel, sodass die Diversion rechtskräftig ist.

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3 Kommentare

ich 26. September 2023 - 15:10

hätte, könnte, würde. der artikel verwirrt mehr als er erleuchtet. irgend wer hat von irgend einer firma, irgendwas gemacht

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Landesspiegel 26. September 2023 - 15:15

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ich 26. September 2023 - 16:23

ich finde ihre seite sonst super, es stellt sich nur die frage ob man einen artikel schreibt, wenn nichts wirklich gesagt werden darf

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