Endgültig beschlossen hat der Landtag heute die PV-Pflicht, in der seit der ersten Lesung abgespeckten Version. Für Wohngebäude gibt es weitreichende Ausnahmen. Diese müssen PV-Anlagen nur Nachrüsten, wenn es grössere Sanierungen gibt. Auch Gebäude, bei denen ein Solardach nicht wirtschaftlich wäre und bei denkmalgeschützten Gebäude wie das Regierungsgebäude, brauchen nicht nachgerüstet werden. Die DpL versuchte noch mit einem kurzfristigen Antrag, eine weitere Abmilderung.
Thomas Rehak schlug vor, die für Wohnbauten vorgesehene Ausnahme auch auf Nicht-Wohnbauten, also auf Industrie- und Bürogebäude auszudehnen. Für diese solle nur dann eine Pflicht zur Nachträglichen Installation vorgesehen werden, wenn es umfassende Dachsanierungen gibt. Dem Abänderungsantrag folgten die anderen Parteien jedoch nicht. Demnach müssen auf Nicht-Wohnbauten ab 2035 PV-Analgen errichtet sein, ansonsten droht eine Busse.
Schlussendlich wurde die Vorlage mit grosser Mehrheit angenommen.