Im September und Oktober bietet sich die beste Gelegenheit zum Pilzesammeln. Pilze sind nicht nur beliebte Nahrungsmittel, sondern spielen auch eine wichtige Rolle im Ökosystem. Um die Pilzpopulationen zu schützen, sind bestimmte Regeln zu beachten:
- Pilze sollten weder zu alt noch zu jung geerntet werden.
- In Naturschutzgebieten und Waldreservaten herrscht ein absolutes Pflückverbot, um die verschiedenen Pilzarten zu schützen.
- Auf anderen Flächen gelten Sammelbestimmungen:
- Sammeln ist nur vom 11. bis zum letzten Tag eines Monats erlaubt.
- Die Sammelzeit ist auf 8:00 bis 20:00 Uhr begrenzt.
- Pro Person und Tag sind höchstens 1 kg Steinpilze, Eierschwämme und Morcheln sowie 2 kg anderer Speisepilze erlaubt.
- Das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen (außer Familien) ist verboten.
Die entsprechenden Vorschriften sind in der Verordnung zum Schutz der Pilze festgelegt. Die Einhaltung wird von verschiedenen Behörden, darunter Wildhüter, Jagd- und Fischereiaufseher, Naturwächter, Pilzkontrolleure, Forstbeamte und die Landespolizei überwacht.
Pilzschutzgebiete sind im öffentlichen Bereich des Geodatenportals einsehbar. Zur Überprüfung der gesammelten Pilze stehen Pilzfachleute zur Verfügung, Kontaktdaten und weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website http://www.llv.li unter «Privatpersonen» im Bereich «Freizeit, Umwelt & Tierhaltung» unter «Lebensmittel, Verbraucherschutz, Konsumentenschutz».