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Regierung will Energiekostenpauschale verlängern und erhöhen

Regierungsgebäude Vaduz
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Die Regierung hat heute den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Energiekostenpauschalegesetzes verabschiedet. Ziele der Vorlage sind eine Verlängerung der Antragsfrist bis Ende Jahr sowie Erhöhungen der Einkommensgrenzen und der ausbezahlten Beiträge.

Mit den am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen befristeten Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerung für einkommensschwache Haushalte und energieintensive Unternehmen konnten bislang rund 2’100 Haushalte durch Auszahlung einer Energiekostenpauschale unterstützt werden. Ausserdem erhielt die Caritas Liechtenstein ein Budget von CHF 300’000 zur Unterstützung von Härtefällen, die keinen Anspruch auf die Energiekostenpauschale haben.

In dem «Entlastungspaket Energiepreise» wurde ursprünglich davon ausgegangen, dass bis zu 5’000 Haushalte anspruchsberechtigt sein würden. Allerdings haben weniger Haushalte als erwartet einen Antrag gestellt. Um gezielt jene Haushalte zu unterstützen, die Hilfe benötigen, möchte die Regierung nun, die Energiekostenpauschale verlängern und auszuweiten.

Eine wichtige Änderung betrifft die Eingabefrist. Laut dem Energiekostenpauschalegesetz (EKPG) mussten Anträge auf Ausrichtung einer Energiekostenpauschale bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden. Die vorgeschlagene Gesetzesvorlage sieht nun vor, dass einkommensschwache Haushalte, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, bis zum 31. Dezember 2023 die Möglichkeit zur Antragstellung bekommen. Dies soll sicherstellen, dass auch Haushalte, die möglicherweise erst später von ihren wirtschaftlichen Schwierigkeiten erfahren haben oder sich erst zu einem späteren Zeitpunkt bewusst wurden, dass sie anspruchsberechtigt sind, die Chance haben, von der Energiekostenpauschale zu profitieren.

Ein weiterer Vorschlag betrifft die Erwerbsgrenze. Empfänger der Energiekostenpauschale dürfen bisher ein Jahreseinkommen von nicht mehr als CHF 77’000 haben. Der neue Vorschlag sieht vor, diese Grenze auf CHF 100’000 anzuheben. Durch diese Massnahme sollen mehr Haushalte in den Genuss der Pauschale kommen können.

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