Ein rumänischer Staatsbürger, der in der Schweiz wohnt, musste sich gestern vor dem Fürstlichen Landgericht verantworten. Der Vorwurf lautete auf Urkundenfälschung und Fahren ohne Führerschein. Beim Grenzübertritt an der Liechtensteiner Grenze, wurde der Angeklagte kontrolliert, wobei die Grenzwachebeamten feststellten, dass sein spanischer Führerschein gefälscht war.
Allerdings erschien der Angeklagte nicht zur Verhandlung, sondern meldete sich telefonisch beim Gericht und gab an, er sei krank. Obwohl er aufgefordert wurde, ein ärztliches Attest per E-Mail vorzulegen, kam er dieser Aufforderung nicht nach. Somit galt der Angeklagte gemäss der Entscheidung des Richters als unentschuldigt abwesend, und die Verhandlung fand in Abwesenheit statt.
Für den Staatsanwalt war die Beweislage eindeutig. Eine Anfrage bei den spanischen Behörden ergab, dass der Führerschein mit der aufgeführten Nummer nicht existierte. Daher handelte es sich um eine Totalfälschung, und der Angeklagte sei in Bezug auf die Urkundenfälschung schuldig. Da er zudem keinen anderen gültigen Führerschein besitzt, sei er auch in Bezug auf das Fahren ohne Führerschein schuldig.
Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1’200 Franken, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu einer Geldbusse in Höhe von CHF 500, die der Angeklagte bezahlen muss, wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte.
Es gilt die Unschuldsvermutung.