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Schweiz: Neues DNA-Profil-Gesetz tritt in Kraft

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Am 1. August 2023 tritt das revidierte DNA-Profil-Gesetz in der Schweiz in Kraft. Der Bundesrat hat diese Entscheidung in seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 getroffen. Das Gesetz regelt unter anderem den Einsatz der DNA-Phänotypisierung, den Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug und neue Löschbestimmungen.

Die DNA-Phänotypisierung ermöglicht es, anhand von DNA-Spuren Rückschlüsse auf das Aussehen einer Person zu ziehen. Dies kann bei der Aufklärung von Verbrechen helfen. Der Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug erlaubt es, anhand von DNA-Spuren Verwandtschaftsverhältnisse zu ermitteln. Dadurch können auch Täter überführt werden, die bisher unerkannt geblieben sind.

Das revidierte Gesetz sieht auch neue Löschbestimmungen vor. So müssen DNA-Spuren nach einer gewissen Zeit gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Dadurch wird der Schutz der Persönlichkeitsrechte gestärkt.

Die dafür notwendigen Verordnungsanpassungen wurden von einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen ausgearbeitet. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird die Schweiz auf dem Gebiet der DNA-Analyse einen wichtigen Schritt nach vorne machen. Die neuen Regelungen werden dazu beitragen, Verbrechen besser aufzuklären und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

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