Im vergangenen Jahr haben die Vollzugsstellen in der Schweiz ihre Kontrolltätigkeit im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) erhöht. Dies wurde notwendig, um die Einhaltung der Vorschriften im Arbeitsmarkt zu gewährleisten und die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer zu schützen.
Das Jahr 2022 stand ganz im Zeichen der Aufhebung der coronabedingten Einschränkungen. Die Wirtschaft erholte sich langsam, aber stetig, und die Kontrolltätigkeit der Vollzugsstellen wurde weiter verstärkt. Das FlaM-Mindestkontrollziel wurde erneut erreicht, was bedeutet, dass die Kontrollen in allen Branchen und Regionen durchgeführt wurden.
Trotz der Krise blieben die festgestellten Lohnverstösse und -unterbietungen auf ähnlichem Niveau wie vor der Pandemie. Dies zeigt, dass die Kontrollen und Sanktionen der Vollzugsstellen eine wichtige Rolle spielen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Arbeitnehmer zu schützen.
Die Vollzugsstellen werden auch in Zukunft ihre Kontrolltätigkeit fortsetzen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften im Arbeitsmarkt eingehalten werden und die Arbeitnehmer fair behandelt werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsstellen und den Arbeitgebern ist dabei von entscheidender Bedeutung, um einen fairen und transparenten Arbeitsmarkt zu schaffen.