Die Gemeinden sind in den letzten Jahren bemüht, die ökologische Qualität ihrer Grün- und Freiflächen im Siedlungsgebiet zu verbessern. Das Ziel ist es, die Biodiversität zu fördern und sowohl Insekten als auch Vögeln einen artenreichen und standortgerechten Lebensraum zu bieten. Nun hat sich auch die Regierung diesem Bestreben angeschlossen und beauftragte am Dienstag das Amt für Tiefbau und Geoinformation, die im Konzept für nachhaltige Grünflächen entlang der Landstrassen vorgesehenen Massnahmen umzusetzen.
Das Konzept zielt darauf ab, eine erhöhte Biodiversität zu erreichen und gleichzeitig die Auswirkungen des Klimawandels entlang der Landstrassen abzumildern. Dabei sollen Hitzeinseln vermieden und die Beschattung und Verdunstungskühle im Strassenraum durch Baumpflanzungen gefördert werden. Das Amt für Tiefbau und Geoinformation hat im Rahmen dieses landesweiten Konzepts die Grundstücke entlang der Landstrassen untersucht, um herauszufinden, wie die Beschattung und Verdunstungskühle durch Bäume im öffentlichen Raum verbessert werden können und wie die Biodiversität im Strassenraum gefördert werden kann.
Trotz einiger Limitationen wurden im Rahmen des Konzepts mehrere Massnahmen definiert, die eine Verbesserung der Vitalität und Schattenbildung der Grünflächen im öffentlichen Raum ermöglichen. Dazu gehört die Sanierung bestehender Baumstreifen und nicht optimaler Grünanlagen sowie die Ausbildung und Sensibilisierung des mit der Grünpflege betrauten Personals. Eine Herausforderung stellt die historisch gewachsene und landesspezifische Parzellengrösse der Strassenliegenschaften in Liechtenstein dar. Die meisten Grundstücke enden am Strassenrand, sodass eine Versickerung von Niederschlägen auf der eigenen Parzelle nicht möglich ist und Verhandlungen mit privaten Anrainern erforderlich sind, um eine Versickerung zu ermöglichen. Dieser Umstand ist auf die begrenzte Landesfläche und Siedlungsfläche des Landes zurückzuführen und unterscheidet sich von der Situation in der benachbarten Schweiz und Österreich.
Bei der Planung und Umsetzung von Neubauten soll das Thema Biodiversität und Beschattungsfunktion frühzeitig berücksichtigt werden, um aktiv nach Lösungen zu suchen. Die Gestaltung des Strassenraums und der Grünflächen soll zusammen mit anderen Projekthemen geplant werden.
Falls auf den Grundstücken entlang der Landstrassen kein Platz für Bäume vorhanden ist, aber dennoch ein grosser Bedarf besteht, sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um in Absprache mit den Grundeigentümern Bäume auf angrenzende Liegenschaften zu pflanzen. Hierfür werden Musterverträge entwickelt.
Ein gelungenes Beispiel für die Umsetzung dieser Massnahmen findet sich bereits beim Ausbau der Rheintrasse in Ruggell. Die Landschaftsarchitektur wurde frühzeitig einbezogen, um eine abgestimmte Gesamtlösung zu finden. Dabei wurden Pflanzen gewählt, die zum Strassenraum mit wechselndem Grundwasserstand passen und die Kriterien der Biodiversität und Beschattung erfüllen. Ein ähnlicher Ansatz könnte auch bei anderen Strassenabschnitten, in denen bisher keine Bäume stehen, umgesetzt werden, wie beispielsweise in der innerörtlichen Zollstrasse in Vaduz oder entlang der Landstrasse in Triesen.
Liechtenstein setzt damit ein Zeichen für den Schutz der Umwelt und die Förderung der Biodiversität im Siedlungsgebiet. Durch die gezielte Optimierung der Grün- und Freiflächen entlang der Landstrassen wird nicht nur die Natur unterstützt, sondern auch ein optisch attraktiverer Lebensraum geschaffen.