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FBP will steuerlichen Entlastung erwerbstätiger Familien

Franziska Hoop und Judith Hoop (FBP)
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Heute Morgen präsentierten die Vizepräsidentin der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP), Judith Hoop, sowie die Landtagsabgeordnete Franziska Hoop die neuesten Vorschläge der Partei zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Neben den bereits bekannten Interpellationen 60plus zur Steigerung der Attraktivität der Erwerbstätigkeit bei älteren Arbeitnehmern und der Interpellation zur beruflichen Weiterbildung stellten sie ein neues Postulat vor, das die Abgeordneten heute beim Parlamentsdienst eingereicht haben. Der Fokus liegt dabei auf dem Postulat, welches eine steuerliche Entlastung erwerbstätiger Familien zum Thema hat.

Kinderbetreuungskosten sollen als Gewinnungskosten geltend gemacht werden können

Der Vorschlag zielt darauf ab, ein bisher bestehendes Ungleichgewicht zu beheben: Während Erwerbstätige die Kosten für Fahrten und Mahlzeiten bei der Steuererklärung geltend machen können, sind die Kosten für notwendige Kinderbetreuung nicht absetzbar. Die FBP hält dies für ungerecht und fordert daher die Regierung auf, zu prüfen, wie die Kinderbetreuungskosten als ausserordentliche Gewinnungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Konkrete Zahlen wurden in der Pressekonferenz nicht genannt. Weder die genaue Summe, um die es dabei geht, noch die konkrete Höhe des individuellen Absetzbetrags wurden spezifiziert. Genau aus diesem Grund entschied sich die FBP für das Instrument des Postulats. Dadurch kann die Regierung eine detaillierte Prüfung durchführen und offene Fragen beantworten, um anschliessend auf dieser Grundlage weiter vorzugehen. Es ist wichtig, dass der Absetzbetrag nicht zu gering ausfällt, da er sonst keine bedeutende Entlastung für erwerbstätige Familien darstellt. Gelten soll das bis zum Alter von 13 Jahren.

«Familien sollen die Wahl haben zwischen Hort und Betreuung bei der Nana»

Franziska Hoop

Die Gewinnungskosten sollten dabei in Form einer Pauschale geltend gemacht werden können, damit Familien die Wahl haben, ihr Kind in eine Kita zu bringen oder eine innerfamiliäre Betreuungslösung, beispielsweise durch die Grosseltern, zu wählen. Für den Staat handelt es sich bei der steuerlichen Entlastung erwerbstätiger Familien nicht um Millionenbeträge, jedoch können 500 oder 600 Franken durchaus eine relevante Unterstützung für einzelne Familien bedeuten.

Wie soll das finanziert werden?

Aus Sicht von Judith Hoop bedarf es keiner Gegenfinanzierung. Denn es gehe nicht um Ausgaben, sondern lediglich um Mindereinnahmen für den Staat. Die Regierung habe die Möglichkeit, eigene Vorschläge zu unterbreiten und die Umsetzung der steuerlichen Entlastung zu prüfen.

Mit diesem Vorstoss setzt die FBP ein deutliches Zeichen für die Unterstützung von erwerbstätigen Familien und zielt darauf ab, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Die steuerliche Entlastung für Kinderbetreuungskosten könnte dazu beitragen

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