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Gefängnisstrafen wegen Diebstahl von Juwelen aus dem Grünen Gewölbe

Dresden
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Fünf Männer wurden am Dienstag von einem deutschen Gericht wegen des Diebstahls von Juwelen aus dem Grünen Gewölbe in Dresden im Jahr 2019 verurteilt. Die fünf Männer im Alter von 24 bis 29 Jahren wurden zu Gefängnisstrafen von vier Jahren und vier Monaten bis sechs Jahren und drei Monaten verurteilt, berichtete die deutsche Nachrichtenagentur dpa. Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Das Dresdner Landgericht entschied, dass die Männer für den Einbruch in das Museum und den Diebstahl von 21 Schmuckstücken mit mehr als 4.300 Diamanten verantwortlich waren. Der Wert der gestohlenen Juwelen beträgt mindestens 113,8 Millionen Euro. Die Männer wurden wegen besonders schwerer Brandstiftung in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen, Sachbeschädigung und vorsätzlicher Brandstiftung verurteilt.

Die Männer legten vor dem Einbruch ein Feuer, um die Stromversorgung der Strassenlaternen vor dem Museum zu unterbrechen, und zündeten auch ein Auto in einer nahe gelegenen Garage an, bevor sie nach Berlin flohen. Sie wurden mehrere Monate später bei Razzien in Berlin gefasst. Im Januar gab es einen Vergleich zwischen Verteidigung, Anklage und Gericht, nachdem die meisten gestohlenen Juwelen zurückgegeben worden waren. Der Vergleich wurde von vier Angeklagten akzeptiert, die durch ihre Anwälte ihre Beteiligung an dem Verbrechen zugaben. Der fünfte Angeklagte gestand auch, aber nur den Kauf von Gegenständen wie den Äxten, die zur Herstellung von Löchern in der Vitrine des Museums verwendet wurden, berichtete dpa.

Der Freistaat Sachsen, in dem Dresden liegt, hatte vor Gericht Schadenersatzforderungen in Höhe von fast 89 Millionen Euro geltend gemacht – für die beschädigten zurückgegebenen Stücke, für die noch fehlenden und für Reparaturen an den zerstörten Vitrinen und dem Museumsgebäude. Das Grüne Gewölbe ist eines der ältesten Museen der Welt. Es wurde 1723 gegründet und enthält den Schatz von August dem Starken von Sachsen mit rund 4.000 Objekten aus Gold, Edelsteinen und anderen Materialien.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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