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DpL-Vorstoss für Strompreisdeckel

Liechtensteinischer Landtag
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Die Abgeordneten der DpL haben einen Vorstoss eingebacht, der vorschlägt, die Eigner-Strategie der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) anzupassen. Der Vorschlag sieht vor, dass die LKW ab der zweiten Hälfte des Jahres 2023 und im Jahr 2024 für Privat-, Gewerbe- und Dienstleistungskunden einen Strompreisdeckel einführt, um den Höchstpreis für den Energiebezug zu begrenzen. Die Höchstpreise für Graustrom und LiStrom Natur plus liegen bei 19,60 Rp und 24,60 Rp, während der Niederpreis bei 15,00 Rp bzw. 20,00 Rp liegt. Die Einführung dieser Massnahme würde den Strompreis um CHF 0,1 pro kWh senken und einen Vier-Personen-Haushalt um etwa CHF 450 pro Jahr entlasten. Der Maximalpreis kann von LKW jederzeit unterschritten werden, soweit es betriebswirtschaftlich möglich ist.

Die Partei begründet ihren Vorstoss damit, dass die Strompreise im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt haben und dass die Teuerung aufgrund der hohen Energiepreise angestiegen ist. Die vorgeschlagene Massnahme soll den Strompreis für einen begrenzten Zeitraum von eineinhalb Jahren begrenzen, um Familien, Gewerbetreibende und Dienstleister zu entlasten. Der vorgeschlagene Strompreisdeckel gilt nur für die oben genannten drei stark von der Preisanpassung betroffenen Kundensegmente.

Laut dem aktuellen Geschäftsbericht der LKW aus dem Jahr 2022 betrug der Stromabsatz im Jahr 2022 für den Geschäftsbereich Privatkunden 81,9 GWh, für das Gewerbe 25,9 GWh und für die Dienstleister 25,8 GWh. Insgesamt geht man von etwa 200 GWh aus, was etwa die Hälfte des gesamten landesweiten Stromabsatzes ausmacht. Der vorgeschlagene Strompreisdeckel gilt jedoch nicht für Topkunden der LKW, die knapp 120 GWh Energie bezogen haben, sowie das Segment Land/Gemeinde/staatsnahe Unternehmen mit einem Jahresbezug von ca. 30 GWh. Staatsnahe Unternehmen sind Betriebe, die unter das ÖUSG fallen, sowie Unternehmen, die zu 100% im Eigentum der öffentlichen Hand sind, z.B. die WLU oder die FL Abfalltransport AG.

Wie soll der Strompreisdeckel finanziert werden?

Die vorgeschlagene Entlastung von 0.1 CHF pro kWh für LKWs verursacht für die LKW in den kommenden 1½ Jahren Mindereinnahmen von bis zu 30 Millionen Franken. Die Auswirkungen dieser Einnahmeverluste auf die Rechnung sind von den Beschaffungs- und Kreditamortisationskosten abhängig. Im besten Fall wird der Strompreisdeckel keine zusätzlichen Verluste generieren, im schlechtesten Szenario ist jedoch mit einem Verlust von 30 Millionen Schweizer Franken zu rechnen.

Die LKW hat in den letzten acht Jahren einen Gewinn von 39,1 Millionen Franken erwirtschaftet, der hauptsächlich in das Glasfasernetz (ca. 63 Mio. CHF) investiert wurde. Die LKW verfügt derzeit nur über geringe flüssige Mittel (Ende 2022 CHF 4.86 Mio.), jedoch über ein sehr hohes Eigenkapital von 305 Millionen Franken, das in diversen Netzinfrastrukturen und Kraftwerken gebunden ist.

Wenn möglich, sollte der geforderte Strompreisdeckel in erster Linie durch die LKW finanziert werden. Allerdings sollte der Staat, ähnlich wie bei den vom Staat finanzierten Gasreserven, auch hier die Haftung für unerwartete finanzielle Risiken übernehmen, um eine Gleichbehandlung der Stromkunden mit den Gaskunden zu erreichen. Wenn die Strompreise sich weiterhin auf dem Niveau des 1. Quartals 2023 bewegen, d.h. sich im Bereich zwischen 100 und 200 Euro pro MWh bewegen, sollten für den Staat keine Verpflichtungen entstehen, obwohl dies nicht vollständig ausgeschlossen ist.

Falls sich die Spotmarktpreise für Strom wider Erwarten in der zweiten Jahreshälfte im Durchschnitt deutlich über 200 Euro/MWh ansteigen sollten, müsste das Land sehr wahrscheinlich unterstützend eingreifen, beispielsweise mit einem zinslosen Darlehen, um die Liquidität der LKW sicherzustellen.

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