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Neue Verordnung zur Reduktion von Schadstoffen in der Landwirtschaft

Landwirt mit Dünger
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Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. April 2023 eine Abänderung der Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Landwirtschaftsbetrieben (LBAV) erlassen. Diese sieht vor, dass in der Landwirtschaft verwendete Düngemittel die Grenzwerte für Schadstoffe, inklusive Schwermetalle, einhalten müssen, die in der Schweizer Verordnung festgelegt sind.

Auslöser für Revision ist die Tatsache, dass der wiederholte Einsatz von Phosphatdüngern zu einer kontinuierlichen Anreicherung der landwirtschaftlichen Böden mit Schwermetallen führen kann. Diese sind aufgrund ihrer Toxizität, ihrer Persistenz in der Umwelt und ihrer bioakkumulativen Eigenschaften bekannte Umweltschadstoffe. Durch die Einhaltung der Schadstoff-Grenzwerte sollen diese Anreicherungen möglichst gering gehalten werden.

Die Verordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft und ist ein wichtiger Schritt zur Reduktion von Schadstoffen in der Landwirtschaft. Sie zeigt, dass die Regierung sich aktiv für den Umweltschutz einsetzt und die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt minimieren möchte.

Landwirte müssen sich nun an die neuen Vorgaben halten und ihre Düngemittel entsprechend auswählen. Die Umsetzung der Verordnung wird jedoch auch eine Herausforderung sein, da es wichtig ist, dass die Landwirtschaft trotzdem effektiv und nachhaltig betrieben werden kann.

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