Startseite Inland Umsetzung des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Umsetzung des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Kabel
VU Banner Quer

Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, dem Landtag ihre Stellungnahme zur Totalrevision des Kommunikationsgesetzes (KomG) vorzulegen. Diese Revision ist notwendig, um die europäische Kodex-Richtlinie für die elektronische Kommunikation (EU-Richtlinie 2018/1972) umzusetzen. Ausserdem sollen die Verordnung (EU) 2018/1972 zur Gründung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK umgesetzt werden. Weiterhin sollen die Verordnung (EU) 2015/2120 geändert und die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 aufgehoben werden.

Im vergangenen Dezember hatte der Landtag die Vorlage in erster Lesung besprochen. Die Regierung beantwortet mit ihrer Stellungnahme nun die Fragen, die während der ersten Lesung aufgekommen sind. Dazu gehören Themen wie die Teilnahme am GEREK, die Finanzierung der Universaldienstverpflichtung, Verbraucherrechte, Informationspflichten bei Infrastrukturprojekten sowie die Vorratsdatenspeicherung.

Die Revision dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Digitalisierung. Die Stellungnahme beantwortet Fragen zur Teilnahme am GEREK, der Finanzierung der Universaldienstverpflichtung, Verbraucherrechte, Informationspflichten bei Infrastrukturprojekten sowie der Vorratsdatenspeicherung. Der Landtag hatte die Vorlage im vergangenen Dezember in erster Lesung beraten und ist nun einen Schritt näher an der Umsetzung des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation.

Was ist der europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Eiskönigin

Kommentar Abgeben

1