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Braucht Liechtenstein ein Weltraumgesetz?

Markus Skarohlid
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Vermutlich sind sie nicht der einzige, der denkt, dass ein Weltraumgesetz in Liechtenstein unnötig ist. Der Landtag diskutiert in der nächsten Session das geplante Weltraumgesetz. Aber warum braucht Liechtenstein überhaupt ein solches Gesetz oder ist das nicht nur Beschäftigungstherapie für das Amt? Anlässlich eines Vortrags im Technopark Vaduz erzählte Markus Skarohlid vom Amt für Volkswirtschaft, warum Liechtenstein ein Weltraumgesetz braucht.

Weltraum wird zunehmend von privaten Unternehmen genutzt – Das Weltraumrecht hält da nicht Schritt

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Weltraum waren lange Zeit nur auf die Tätigkeiten von Staaten ausgelegt. Denn vor 20 Jahren waren Weltraummissionen nur für Staaten finanzierbar. In den letzten Jahrzehnten hat sich der Weltraum zu einem wichtigen Bereich für wissenschaftliche Forschung, aber auch für kommerzielle Aktivitäten entwickelt. In jüngster Zeit hat sich die Situation derart geändert, dass private Unternehmen noch stärker in die unendlichen Weiten des Weltraums vordringen. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren noch zunehmen, wie Prof. Oliver Ulrich in seinem Vortrag anschaulich dargelegt hat.

Die internationalen Weltraumverträge, wie der Weltraumvertrag von 1967, legen die rechtlichen Grundlagen für die Erforschung und Nutzung des Weltraums fest. Allerdings wurden diese Verträge lange Zeit nur von Staaten umgesetzt, da private Unternehmen erst in den letzten Jahren vermehrt in den Weltraum vordringen. Dadurch entstanden neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Haftung für Schäden.

Die nationale Umsetzung des Weltraumrechts in Liechtenstein

Gemäss dem Weltraumvertrag haften die Staaten für Schäden, die durch ihre Weltraumaktivitäten entstehen. Doch was passiert, wenn private Unternehmen aus anderen Ländern einen Raketenstart durchführen oder in Auftrag geben? In diesem Fall müssen die Staaten, von denen aus der Start erfolgt, ebenfalls für mögliche Schäden haften. Die Haftung gilt also nicht nur für Staaten, sondern auch für private Unternehmen.

Natürlich hat Liechtenstein keine Raketenbasis und eine solche wird auch wohl in Zukunft nicht entstehen. Die Haftung beschränkt sich allerdings nicht auf das Land, von dem die Rakete abhebt, auch der Auftraggeber des Starts ist erfasst.

Dies kann auch für kleine Länder wie Liechtenstein, die selbst keine Raketenstarts durchführen, relevant werden. Wenn ein Unternehmen aus Liechtenstein einen Raketenstart in einem anderen Land in Auftrag gibt und es dabei zu Schäden kommt, könnte Liechtenstein haftbar gemacht werden. Dass einmal ein Liechtensteiner Unternehmen einen Satelliten ins All bringen will und dazu eine Rakete mietet, wäre ohne Weltraumgesetz der Staat voll für die Schäden haftbar. Stürzt eine solche Rakete mitten in eine Grossstadt, wären die Schäden enorm und allfällige Schadenersatzforderungen existenzbedrohend.

«…und der Staat kann da aktuell nicht einmal etwas dagegen tun.»

Markus Skarohlid

Um solche Szenarien zu vermeiden und klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung des Weltraums zu schaffen, ist ein Weltraumgesetz notwendig.

Was regelt das geplante Weltraumgesetz in Liechtenstein?

Liechtenstein plant, ein Weltraumgesetz zu erlassen, um klare rechtliche Rahmenbedingungen für private Weltraummissionen zu schaffen. Bei der Umsetzung, so der aktuelle Vorschlag, soll eine Minimallösung angepeilt werden, die grösstmögliche Sicherheit für das Land bringen soll, effizient gehandhabt und die Interessen der Unternehmen nicht unnötig einschränken soll.

«Das Weltraumgesetz ist eine Minimalumsetzung der internationalen Verträge»

Markus Skarohlid

Eine Bewilligungspflicht für private Weltraummissionen soll sicherstellen, dass diese im Einklang mit internationalen Verträgen und nationalen Gesetzen durchgeführt werden. Die Regierung wird prüfen, ob die Missionen den rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen und ob Umwelt- und Sicherheitsaspekte berücksichtigt wurden.

Unternehmen werden verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen und nachzuweisen. Diese Versicherung soll sicherstellen, dass bei Schäden, die durch die Aktivitäten des Unternehmens im Weltraum entstehen, eine angemessene Entschädigung gezahlt werden kann und die Haftung nicht auf die Steuerzahler zurückfällt.

Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist es, die Vermeidung von Weltraumschrott sicherzustellen. Private Unternehmen sollen verpflichtet werden, ihre Aktivitäten so zu planen, dass die Wahrscheinlichkeit von Kollisionen im Weltraum minimiert wird. Auch sollen Massnahmen ergriffen werden, um bereits vorhandenen Schrott zu entfernen.

Das geplante Weltraumgesetz in Liechtenstein soll somit dazu beitragen, private Weltraummissionen transparenter, sicherer und verantwortungsvoller zu gestalten.

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