Für Freitag, den 14. Februar 2023, hat die Gewerkschaft Verdi zu einem 24-stündigen Streik aufgerufen. Ab 22 Uhr am Donnerstagabend sollen sieben deutsche Airports bestreikt werden, darunter Frankfurt, München, Hamburg und Stuttgart. Laut ADV (Flughafenverband Deutschland) sind rund 2.340 Ausfälle im innerdeutschen und internationalen Flugverkehr zu erwarten.
Die Auswirkungen des Streiks sind verheerend. Der Münchner Flughafen, der auch von vielen Liechtensteiner Reisenden genutzt wird, war der erste, der den Normalbetrieb am Freitag komplett absagte.
Frankfurt, Deutschlands wichtigstes Drehkreuz, hatte 1.005 Flugbewegungen geplant. Die Betreibergesellschaft Fraport sprach von 137.000 betroffenen Passagieren alleine auf ihrem Flughafen. Fluggäste wurden aufgefordert, erst gar nicht zum Flughafen zu kommen und sich bei ihrer Airline zu informieren. Der Umsteigeverkehr ist ebenfalls betroffen.
Neben München und Frankfurt stellen auch die Flughäfen Hamburg und Stuttgart ihren Betrieb für reguläre Passagierflüge am Freitag ganz ein. Zudem sind in Deutschland am Freitag viele Streiks im öffentlichen Nahverkehr geplant. Es wird empfohlen, sich vorab über die aktuellen Entwicklungen zu informieren.
Was ist der Grund für den Streik?
Verdi hat zu dem Streik aufgerufen, um höhere Löhne für das Sicherheitspersonal an den Airports durchzusetzen. Das Sicherheitspersonal fordert eine Erhöhung des Stundenlohns von 17,50 Euro auf 20 Euro. Der Streik wird auch Auswirkungen auf Flüge von und nach Zürich haben.
Tausende Passagiere sind von den Auswirkungen des Streiks betroffen. Die Betreibergesellschaften und Airlines bemühen sich, die Fluggäste so gut wie möglich zu informieren und alternative Flugpläne anzubieten. Dennoch werden viele Reisende ihre Flüge nicht antreten können und auf andere Transportmöglichkeiten umsteigen müssen.
Welche Rechte haben Passagiere?
Bei Streiks ist das Recht auf Entschädigung meistens eingeschränkt. In einer Entscheidung hat der EuGH jedoch klargestellt, dass das nicht immer der Fall ist. Nicht in jedem Fall kann sich die Fluglinie auf höhere Gewalt berufen.
Unabhängig davon haben Passagiere das Recht auf Betreuungsleistungen: Wenn ein Flug wegen des Streiks annulliert wird, haben Passagiere je nach Umständen das Recht auf kostenlose Verpflegung, Unterkunft, Telefonate und Transport zum Flughafen oder zur Unterkunft.