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Schweiz erlaubt Biozideinsätze gegen Asiatische Hornisse – Liechtenstein nicht betroffen

Die Schweiz erlaubt ab 1. Oktober den Einsatz von Bioziden gegen Nester der Asiatischen Hornisse auch in Wäldern. Der Bundesrat hat dafür die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung angepasst. Damit setzt er einen Auftrag des Parlaments um. Die Asiatische Hornisse gilt als invasive Art. Sie jagt Honigbienen und andere Bestäuber. Im Frühjahr bauen die Königinnen kleine Gründungsnester, meist in Städten. Ab Sommer ziehen die Tiere in den Wald und errichten grosse Sekundärnester in Baumkronen. Diese können Tausende Hornissen beherbergen.

Mit dem Einsatz von Bioziden in Wäldern will die Schweiz die Ausbreitung bereits im Herbst eindämmen. Die Kantone müssen solche Einsätze jedoch bewilligen. Sie sind nur erlaubt, wenn die Tiere Menschen, Nutztiere oder die Umwelt gefährden.

Und wie sieht es in Liechtenstein aus? Das Umweltministerium stellt klar: Hier gibt es derzeit keine Asiatischen Hornissen. Auch ein Einsatz von Bioziden im Wald ist nicht erlaubt. Sollte ein Nest entdeckt werden, würden andere Methoden greifen – etwa Einwickeln, Absaugen oder Kältespray.

Die Schweizer Regelung gilt zudem nicht automatisch in Liechtenstein. Änderungen im Chemikalienrecht können über den Zollvertrag übernommen werden, gelten aber nicht direkt. Zusätzlich müsste die Waldverordnung angepasst werden. Eine solche Änderung ist laut Regierung nicht geplant

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