Startseite Wirtschaft Spanische Wettbewerbshüter verurteilen Booking.com zu Millionenstrafe

Spanische Wettbewerbshüter verurteilen Booking.com zu Millionenstrafe

Hotel in Spanien
Dornröschen

Die spanischen Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) hat das Online-Hotelbuchungsportal Booking.com bzw. dessen Betreiberunternehmen zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 413 Millionen Euro verurteilt. Das berichten mehrere Medien unter Berufung auf Nachrichtenagenturen. Was konkret dem Unternehmen vorgeworfen wird, ist den Zeitungsartikeln nicht wirklich zu entnehmen. Darum haben wir einen Blick in das gestern veröffentlichte Urteil geworfen.

Demnach gab es zwei Verfahren, die am 16. April und 18. Juni 2021 nach Beschwerden von zwei Hotelverbänden eingeleitet wurde. Diese Verbände, die Asociación Española de Directores de Hotel und die Asociación Empresarial Hotelera de Madrid, hatten Vorwürfe gegen Booking.com wegen wettbewerbswidriger Praktiken erhoben.

Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung

Booking.com, das zwischen 2019 und 2022 einen Marktanteil von 70-90% im Bereich der Online-Hotelreservierungsvermittlungsdienste in Spanien hatte, wurde des Missbrauchs seiner dominanten Marktstellung für schuldig befunden. Die CNMC stellte fest, dass Booking.com seine dominante Position in zweierlei Hinsicht ausnutzte:

  1. Exploitativer Missbrauch: Booking.com soll unfaire Geschäftsbedingungen auferlegt haben, darunter:
    • Eine enge Paritätsklausel, die Hotels daran hindert, auf ihren eigenen Vertriebskanälen günstigere Preise anzubieten als auf Booking.com.
    • Die Möglichkeit, Preise auf der eigenen Website unilateral zu senken.
    • Die Verpflichtung, Vertragsbedingungen auf Englisch zu akzeptieren, wobei niederländisches Recht und die Gerichtsbarkeit der Amsterdamer Gerichte gelten.
    • Mangelnde Transparenz hinsichtlich der Auswirkungen der Teilnahme an Programmen wie Preferente, Preferente Plus und Genius auf die Positionierung in den Suchergebnissen auf Booking.com.
  2. Exklusiver Missbrauch: Booking.com soll den Wettbewerb durch andere Online-Reisebüros (OTAs) eingeschränkt haben, indem es Kriterien wie die Anzahl der über Booking.com getätigten Reservierungen für die Rangfolge in den Suchergebnissen nutzte. Diese Praktiken förderten eine Konzentration der Verkäufe auf Booking.com und benachteiligten andere OTAs.

Sanktionen und Verhaltenspflichten

Die CNMC verhängte zwei separate Geldstrafen von je 206,62 Millionen Euro für die beiden identifizierten Missbrauchsfälle. Zusätzlich zur Geldstrafe wurden Booking.com spezifische Verhaltenspflichten auferlegt, um sicherzustellen, dass die festgestellten Praktiken und ähnliche Verhaltensweisen in Zukunft nicht fortgeführt werden.

Booking.com hat laut Medienberichten angekündigt, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel zu ergreifen.

Eiskönigin

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