Startseite Wirtschaft Abänderung des E-Geldgesetzes (EGG) sowie die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG)

Abänderung des E-Geldgesetzes (EGG) sowie die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG)

Regierungsgebäude Vaduz
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Letzte Woche Dienstag, dem 11.07.2023, hat die Regierung den Vernehmlassungsbericht bezüglich der Abänderung des E-Geldgesetzes sowie des Zahlungsdienstgesetzes verabschiedet. Mit den vorgenommenen Anpassungen soll die Umsetzung und Durchführung von EWR-Recht, insbesondere der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Zahlungen in der europäischen Union sowie die Angleichung des Finanzmarktaufsichtsrechts hinsichtlich grundlegender Regelungen und Begrifflichkeiten erleichtert werden.

Die mit diesen Anpassungen verbundenen wesentlichen Aspekte betreffen die Vereinheitlichung der Anforderungen in Bezug auf die Bewilligungsvoraussetzungen, die Stärkung der prudenziellen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) durch Genehmigungs- und Meldepflichten sowie die Erweiterung der Befugnisse der FMA. Für die Aufsicht über Banken und Wertpapierfirmen gibt es im Rahmen der Neukonzeption des Rechtsrahmens notwendige Anpassungen hinsichtlich des EGG und ZDG. Dabei handelt es sich konkret um Verweisanpassungen und eine Vereinheitlichung der Finanzmarktaufsichtsgesetze hinsichtlich Begrifflichkeiten und Struktur.

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