Die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft hat den Strafantrag gegen Aurelia Frick und René Schierscher vom 25.11.2024 zurück. Das teilte sie in einer Medienaussendung mit. Nach einer nochmaligen rechtlichen Beurteilung hätte sich ergeben, dass ein Verfolgungshindernis vorliegt.
Hintergrund dieser Entscheidung ist die Frage der Verjährung. In dem Verfahren gegen Frick und Schierscher ging es um mehrere kleinere Vorfälle aus den Jahren 2018-2019, die zusammen einen Schaden von 32’200 CHF verursacht haben sollen. Das Besondere dabei: Jeder einzelne dieser Vorfälle lag unter einer Wertgrenze von 7’500 CHF. Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft alle diese kleinen Vorfälle zusammenrechnen. Ein neues Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs hat jedoch klargestellt, dass jeder einzelne Vorfall separat betrachtet werden muss. Dies hat weitreichende Konsequenzen für den Fall, denn kleine Delikte mit einem Schaden unter 7’500 CHF verjähren bereits nach einem Jahr. Da die fraglichen Vorfälle aus den Jahren 2018-2019 stammen, sind sie zum jetzigen Zeitpunkt alle verjährt. Aus diesem Grund kann die Staatsanwaltschaft den Fall nicht mehr weiterverfolgen.
Aus diesem Grund hat die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft den Strafantrag vom 25.11.2024 am 19.12.2024 zurückgezogen und keinen Einwand dagegen erhoben, dass das Verfahren vom Fürstlichen Landgericht ausserhalb der Schlussverhandlung mit Beschluss eingestellt wird.