Aus dem Landgericht
Der Angeklagte fand bei einem Bankomat in Vaduz einen Umschlag mit EUR 450, den jemand offensichtlich vergessen hatte...
Anstatt das Geld sofort bei der nahegelegenen Bank abzugeben, nahm er den Umschlag mit und legte ihn in sein Handschuhfach.
Der Landrichter den Angeklagten frei. Es bestanden erhebliche Zweifel an der subjektiven Tatseite, also dem Vorsatz...
Die tatsächlichen Absichten des Angeklagten in Bezug auf das Geld blieben unklar. Es sei nicht nachvollziehbar, dass jemand, der das Geld behalten wolle, es so vielen Personen erzähle.